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Art. 14 · Kernzone Brühl

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 48 · Original-PDF

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1Mit der Kernzone Brühl KB soll zentrumsnah beim Bahnhof eine intensive Wohn- und Arbeitsnutzung herbei geführt werden, deren Bauten und Anlagen zu einer besonders hohen ortsbaulichen und aussenräumlichen Qualität führen und die das Erscheinungsbild des Klostergebäudes und der Klosterkirche nicht beeinträchtigen. Die Kernzone Brühl soll eine etappenweise Entwicklung mit einer angemessenen Flexibilität in der planerischen Umsetzung sichern.

2Angestrebt wird eine dem Ort angemessene Nutzungsmischung mit einem hohen Anteil Wohnen und situationsgerecht platzierten Arbeitsnutzungen. Zulässig sind mässig störendes Gewerbe, Dienstleistungen, Bildung, Restaurants, Hotels, öffentliche Nutzungen und Wohnen.

3Verkaufsnutzungen können zugelassen werden, soweit sie mit den Entwicklungszielen der Gemeinde vereinbar sind und der Nachweis erbracht wird, dass die Kapazitäten des Strassennetzes ausreichen. Verkaufsgeschäfte sind bis maximal 500 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude zugelassen. Verkaufsgeschäfte, welche mehr als 500 m2 Nettoladenfläche aufweisen, können gestützt auf einen Gestaltungsplan zugelassen werden, wobei die gesamte Verkaufsfläche auf max. 3'000 m2 Nettoladenfläche begrenzt ist.

4Von der gesamten Zonenfläche der Kernzone Brühl sind mindestens 5% als öffentliche Freiflächen zu gestalten. Die als öffentliche Freiflächen zu gestaltenden Zonenflächen sind als Grundstücksfläche anrechenbar und deren Ausnützung kann innerhalb der Kernzone Brüht genutzt werden.

5Mit dem Baugesuch der ersten Etappe ist ein Energiekonzept einzureichen, das eine sparsame Energieverwendung sowie eine rationelle, umweltschonende Wärmeerzeugung vorsieht. Der Heizwärmebedarf und der Bedarf für Warmwasser sind in grösstmöglicher Weise mit erneuerbaren Energien zu decken. BNO Muri vom 21. Juni 2018 46

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.