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Art. 9
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 6 · Original-PDF
1Für das Sondernutzungsplanpflicht-Gebiet „Eichli" ist ein Erschliessungsplan zu erarbeiten. Für den Erschliessungsplan „Eichli" gelten, unter Einhaltung der Planungsgrundsätze gemäss § 3 BNO, folgende Planungsziele: - die gemeinsame, flächensparende Erschliessung;
–die optimale haushälterische Nutzung des ganzen EP „Eichli" Gebietes; - die Berücksichtigung von baulichen Verkehrsberuhigungsmassnahmen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.