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Art. 6 · Für das Sondernutzungsplanpflicht-Gebiet „Bahnhof

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 4 · Original-PDF

Nord" ist ein Gestaltungsplan zu erarbeiten. Für den Gestaltungsplan „Bahnhof Nord" gelten, unter Einhaltung der Planungsgrundsätze gemäss § 3 BNO, folgende Planungsziele: - die ortsbauliche Aufwertung des Bahnhofnahbereichs;

–die Umwandlung in ein dichtes, lebendiges Gebiet GP „Bahnhof Nord" mit hoher Siedlungs- und Freiraumqualität; - die Ermöglichung einer aufeinander abgestimmten, gemischten Nutzung, einschliesslich Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen;

–Sicherstellung Lärmschutz durch geeignet Massnahmen; die Gewährleistung des verminderten Störfallrisikos durch treffen geeigneter Massnahmen und 3 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil rechtzeitiger Integration der Fachstellen und Inhaberin der Bahn in die Planung; - eine gemeinsame, flächensparende Erschliessung; - eine grossmehrheitlich unterirdische Parkierung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.