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Art. 44 · Gebäudeabstand

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 28 · Original-PDF

1Wenn auf Nachbargrundstücken bereits Bauten mit 27 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil gegenüber bestezu geringem Abstand stehen, die eine ordnungsgehenden Bauten mässe Überbauung eines Grundstückes verunmöglichen, kann der Gebäudeabstand verringert werden, sofern die architektonischen, gesundheits-, feuer- und sicherheitspolizeilichen Anforderungen gewahrt bleiben. Der vorgeschriebene Grenzabstand ist einzuhalten. 4.2.4 Einfriedungen und Stützmauern zwischen privaten Grundstücken

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.