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Art. 13 · Für das Sondernutzungsplanpflicht-Gebiet „Unterdorf" ist ein Erschliessungsplan …
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 7 · Original-PDF
Für das Sondernutzungsplanpflicht-Gebiet „Unterdorf" ist ein Erschliessungsplan zu erarbeiten. Eine Unterteilung des Erschliessungsplans in die Teilgebiete A und B ist erlaubt. Für den Erschliessungsplan „Unterdorf" gelten, unter Einhaltung der Planungsgrundsätze gemäss § 3 BNO, folgende Planungsziele: - die gemeinsame, flächensparende Erschliessung; - die gegenseitige Abstimmung der Teilgebiete A und B;
–die optimale haushälterische Nutzung des ganzen EP „Unterdorf" Gebietes. 2.3 Weitere Planungsinstrumente
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.