Art. 14 · Weitere PlanungsDie Inventare und Grundlagenpläne dienen zur Oriinstrumente
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 7 · Original-PDF
Weitere PlanungsDie Inventare und Grundlagenpläne dienen zur Oriinstrumente entierung über bestehende Verhältnisse.
2Weitere Planungsinstrumente wie Richtpläne, Leit- 6 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil bilder, Masterplanungen u. dergl. zeigen die erwünschte räumliche Entwicklung auf. Sie haben für das betroffene Grundeigentum keine direkte Rechtswirkung. Sie sind in die Beurteilung von Bauvorhaben zwecks Auslegung der Vorschriften der BNO beizuziehen und dienen zur Vorbereitung der Sondernutzungsplanung. 7 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil
3Zonenvorschriften 3A Bauzonen 3.1.1 Zonenübersicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.