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Art. 78 · Empfindlichkeitsstufen, Lärmvorbelastung
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 43 · Original-PDF
1In den im Bauzonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Gebieten gilt in Abweichung zu den Bauzonenvorschriften (vgl. § 14) die Empfindlichkeitsstufe ES III. Empfindlichkeitsstufen, Lärmvorbelastung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.