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Art. 57 · Geländer, Brüstungen und Handläufe
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 36 · Original-PDF
1Für die Bemessung und Ausführung von Geländern, Brüstungen und Handläufen ist die SIA-Norm 358 verbindlich.18 Geländer, Brüstungen und Handläufe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.