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Art. 5 · Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 8 · Original-PDF
1Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebiete dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.