Art. 6 · Gestaltungsplangebiet „Bahnhof Wildegg Ost
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 8 · Original-PDF
1Für das Gestaltungsplangebiet „Bahnhof Wildegg Ost“ sind mehrere Gestaltungspläne zulässig. Es gelten die nachfolgenden Zielvorgaben: Gestaltungsplangebiet „Bahnhof Wildegg Ost“
–Die aufeinander abgestimmte Überbauung und Freiraumgestaltung ist darauf auszurichten, dass der städtische Charakter gestärkt wird.
–Der öffentliche Strassen- und Platzraum ist nach dem Koexistenzprinzip für alle Benützer so zu gestalten, dass das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr, das Flanieren und das Einkaufen im Zentrum Wildegg an Attraktivität gewinnt.
–Für den Langsamverkehr ist längs der Bahnlinie von der Aarauerstrasse bis in das Gebiet Hinterwildegg eine benutzerfreundliche Verbindung und beim Bahnhof eine komfortable Bahnunterführung sicherzustellen.
–Die Gestaltungspläne sind basierend auf einem gemeinsamen Entwicklungsrichtplan zu entwerfen.
–Die im Rahmen des Agglomerationsprogrammes AargauOst geplante Radweg-Unterführung (A-Massnahme) kann unabhängig von einem Gestaltungsplan erstellt werden.
2Die Höhe der Gebäude darf im Dreieck Jurastrasse / Poststrasse / Bahntrassee (Parzelle 1175, Teile der Parzellen 1173 und 1796) um maximal 6 m, beziehungsweise um 2 Vollgeschosse gegenüber den in § 19 Abs. 3 festgelegten Werten erhöht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.