Art. 36 · Aareaue Wildegg
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 27 · Original-PDF
1Die Aareaue Wildegg umfasst den Verlandungsbereich, die Ufergehölze im Aareprofil, den Damm, den Hinterwasserkanal sowie die angrenzenden Waldbestände. Aareaue Wildegg
2Im Verlandungsbereich der Aare soll die natürliche Entwicklung möglichst ungestört verlaufen. Die notwendigen Unterhaltsmassnahmen durch die NOK haben auf die Zielsetzung Rücksicht zu nehmen.
3Der Unterhalt der Dämme und des Hinterwasserkanals beschränkt sich auf die extensive Nutzung der Dammböschungen sowie die periodische Pflege der Ufergehölze. Der Dammweg ist belagsfrei zu halten. Die Wiesen sind als extensive Heuwiesen zu nutzen, das Düngen und Mulchen ist nicht gestattet.
4Die Waldbestände der Aare sind nach den Angaben des Kreisforstamtes in einen naturnahen, standortgerechten Zustand zurückzuführen.
3.5 Schutzobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.