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Art. 33 · Böschung im Gebiet Winterle (Dorf- und Wohnzone) 25
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 25 · Original-PDF
1Die im Bauzonenplan bezeichnete Böschung im Gebiet Winterle bildet den Übergang von der Bünzlandschaft zum Dorfkern Möriken. Die obere Böschungskante soll als landschaftsprägendes Element ablesbar bleiben. Böschung im Gebiet Winterle (Dorf- und Wohnzone)
2Zusätzlich zu den Vorschriften der Wohnzone bzw. Dorfzone gilt folgendes: Die Böschung ist in lockerer Anordnung mit Büschen und Bäumen zu durchgrünen7 und von Hauptgebäuden freizuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.