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Art. 32 · Jura-Schutzzone Ebnet

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF

1Die Jura-Schutzzone in der Waldlichtung Ebnet dient der Erhaltung und Förderung von Lebensräumen geschützter und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.

2Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung unterliegt folgenden Einschränkungen: Nutzung als Mahd- und Weidemosaik mit regionaltypischen Landschaftsstrukturelementen; keine Düngung; die Bereiche und Pflegemassnahmen sind im Rahmen einer Bewirtschaftungsvereinbarung zwischen Grundeigen-

6Das Unterhaltskonzept Bünzaue kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. BNO Möriken-Wildegg

25 tümerschaft und Kanton im Pachtvertrag festzulegen.

3.4 Überlagerte Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.