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Art. 77 · Begutachtung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 24 · Original-PDF

1Bei Bauvorhaben

–in Hochwassergefahrenzonen,

–in den Quartier- und Strukturerhaltungszonen,

–mit (Pflicht-)Gestaltungsplänen,

–mit Inanspruchnahme der erhöhten Ausnützungsziffer durch § 54,

–oder soweit es überwiegende öffentliche Interessen erfordern kann der Stadtrat Begutachtungen durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen.

2Bei Bauvorhaben in Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Land­ schaftsbild wie der Altstadt-, Ring- und weiteren Schutzzonen, der Bahnhofs­ zone und der Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga hat der Stadtrat eine Begut­ achtung durch Fachleute anzuordnen, sofern die zuständigen Kommissionen nicht angehört wurden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.