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Art. 76 · Organe des Stadtrates

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 24 · Original-PDF

1Der Stadtrat kann Kommissionen mit beratender Funktion bestellen.

2Der Stadtrat regelt die Einzelheiten in einer Verordnung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.