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Art. 71 · Aussenraumgestaltung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 23 · Original-PDF

1Das Terrain soll nicht unnötig verändert werden. Ökologisch und geomorpho­ logisch wertvolle Objekte sind zu schonen. Terrainveränderungen dürfen die Nachbarn nicht übermässig beeinträchtigen, müssen sich gut in die Umgebung einordnen und die Verkehrssicherheit angemessen berücksichtigen. Versiegelte 44 45 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

6SCHUTZVORSCHRIFTEN 6.1 ORTSBILDSCHUTZ

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.