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Art. 61 · Ortsbildschutz

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 21 · Original-PDF

1Die Wohnungen haben ausreichende und gut benutzbare Garten-, TerrassenGarten-, Terrassenoder Balkonflächen oder Balkonflächen aufzuweisen, ausgenommen in Schutzzonen oder bei Kleinund Dachwohnungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.