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Art. 58
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 21 · Original-PDF
1Innerhalb der im Spezialplan Energieanschluss als Energieverbunde bezeichne Anschlusspflicht an bestehende Energieverbunde ten Gebiete sind Neubauten und Umbauten mit Ersatz der Wärmeerzeugungs anlage an die Fernwärmeversorgung anzuschliessen, vorbehältlich der überge ordneten Gesetzgebung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.