← BZO Lenzburg · Inhaltsverzeichnis

Art. 58

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 21 · Original-PDF

1Innerhalb der im Spezialplan Energieanschluss als Energieverbunde bezeichne­ Anschlusspflicht an bestehende Energieverbunde ten Gebiete sind Neubauten und Umbauten mit Ersatz der Wärmeerzeugungs­ anlage an die Fernwärmeversorgung anzuschliessen, vorbehältlich der überge­ ordneten Gesetzgebung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.