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Art. 57 · Energiesparmassnahmen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 21 · Original-PDF
1Der Stadtrat kann die Erstellung von Einzelfeuerungsanlagen untersagen, sofern ein Zusammenschluss zu einer Gruppenheizung oder die Versorgung mit Abwärme oder zentral hergestellter Wärme möglich und unter den Gesichts punkten der technischen Machbarkeit und des längerfristigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag sinnvoll und zumutbar ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.