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Art. 3 · Planungsgrundsätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 4 · Original-PDF

1Die Bau- und Nutzungsordnung dient der Verwirklichung der Planungsgrund­ sätze hinsichtlich der angestrebten räumlichen Ordnung. Die behördenverbind­ liche Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) sowie die nachfolgenden Planungs­ grundsätze bilden den Beurteilungsmassstab für raumwirksame Tätigkeiten.

2Die Siedlungsentwicklung hat in den nachgeordneten Planungs- und Bewilligungsverfahren besonders Rechnung zu tragen hinsichtlich:

–der Stärkung der regionalen Zentrumsfunktion von Lenzburg,

–der Stärkung bestehender und Schaffung neuer Freiräume,

–der Bewahrung der vorhandenen städtebaulichen, baukulturellen und historischen Werte und Wohnqualitäten,

–der Schaffung qualitätsvoller Quartierstrukturen,

–der Schaffung von Wohnungsangeboten für verschiedene Anspruchsgruppen,

–der gezielten Entwicklung und räumlichen Aufwertung der Arbeitsplatzstandorte,

–der Transformationsgebiete, welche der inneren Siedlungsentwicklung zugeführt und dabei deren Umgebung und Geschichte berücksichtigt werden,

–der Abstimmung unterschiedlicher Nutzungen in Mischzonen, namentlich der Altstadt, dem Bahnhofsgebiet und dem nördlichen Aabachtal,

–der Vernetzung ökologischer Grünflächen

–einer effizienten Energienutzung unter Berücksichtigung der kommunalen Energieplanung.

3Überbauungen und Freiräume sind sorgfältig zu gestalten und zu strukturieren.

4Verdichtetes Bauen an Standorten mit gutem öffentlichem Verkehrsanschluss ist zu fördern.

5Eine ausreichende Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit sind zu schaffen und zu erhalten. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie die Rad- und Fuss­ wegverbindungen sind zu fördern.

6Die Strassenräume sind attraktiv, bedürfnisgerecht und vielfältig nutzbar zu gestalten.

7Versiegelte Flächen sind auf das Nötige zu beschränken.

8Die Landschaft soll als zusammenhängender Landschaftsraum entwickelt werden. Dabei sind Anforderungen und Bedürfnisse von landwirtschaftlicher Nutzung und Produktion, Naherholung und Naturhaushalt aufeinander abzustimmen. 6 7 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

2RAUMPLANUNG 2.2 GESTALTUNGSPLÄNE

2RAUMPLANUNG 2.2 GESTALTUNGSPLÄNE

2Für das Gestaltungsplangebiet «Zelgli / Fünf-Linden-Quartier» gelten die nachfolgenden Zielvorgaben:

–Die Ausnützungsziffer kann auf max. 1.0 erhöht werden.

–Die bestehenden Hochhäuser und Höhere Bauten können erneuert oder am selben Standort durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Die maximale Fassaden- und Gesamthöhe kann um zwei Vollgeschosse erweitert werden, wobei die höchste gebaute Gesamthöhe innerhalb des Gestaltungsplanperimeters nicht überschritten werden darf (keine Aufstockung der höchsten Gebäude) und zugleich der überwiegende Anteil des bestehenden Wohnraumes wirksam erneuert wird.

–Ersatzneubauten, Aufstockungen, Anbauten und solitäre Ergän­ zungsbauten sind möglich und richten sich nach der Grundnutzung, wobei im Rahmen des Gestaltungsplanes 2 zusätzliche Vollgeschosse realisiert werden können.

–Die Bauten und Anlagen sowie die Freiräume haben eine erhöhte Qualität aufzuweisen. Die Anforderungen an eine Areal­ überbauung gemäss § 39 BauV sind sinngemäss anzuwenden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.