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Art. 2 · Übergeordnetes Recht

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 3 · Original-PDF

1Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts blei­ ben vorbehalten. 5 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

2RAUMPLANUNG 2.1 PLANUNGSGRUNDSÄTZE

2RAUMPLANUNG 2.2 GESTALTUNGSPLÄNE

9Das Aabachtal bildet das zentrale Rückgrat des Siedlungsraums von Lenzburg. Es soll als urbaner Freiraum erhalten und ökologisch entwickelt werden. 2.2 Gestaltungspläne

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.