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Art. 1 · Geltungsbereich

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 3 · Original-PDF

1Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) beinhaltet das kommunale Raumpla­ nungs-, Umwelt- und Baurecht der Stadt Lenzburg.

2Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen und deren Nutzung.

3Der Bauzonenplan (1:2 500), der Kulturlandplan (1:5 000), der Spezialplan Hoch­ wasserschutz (1:2 500) und der Spezialplan Energieanschluss (1:7 500) sind Bestandteile dieser Bau- und Nutzungsordnung. Reproduktionen in kleinerem Massstab dienen lediglich der Orientierung und sind nicht rechtsverbindlich. Die rechtswirksamen Planwerke können auf der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.