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Art. 17 · Weitere Schutzzonen B – L

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 9 · Original-PDF

1Die den Schutzzonen B – L zugeordneten Gebiete sind mit ihren charakteristi­ schen Elementen des städtebaulichen Grundmusters zu erhalten. Zulässig sind Wohnnutzungen und nicht bis mässig störende Betriebsnutzungen.

2Bezüglich des Abbruchs, der Grundsätze für Neubauten, Umbauten und Reno­ vationen, sowie der Nutzung bestehender Gebäude gelten die Bestimmungen der Altstadtzone gemäss § 16 Abs. 3 und 7.

3Die folgenden Schutzzonen sind im Bauzonenplan bezeichnet: Weitere Schutzzonen BZP Zweck Detailvorschriften B Schutz der ältesten Stadterweiterung aus dem 18. Jh. im Rahmen der Altstadtregeln. Aavorstadt mit den zugehörigen Gärten Es gelten die Bestimmungen der Altstadtzone A. C Schutz der Villen inklusive Gartenanlagen mit Elementen aus dem Klassizismus und Jugendstil. Vier Villen mit zugehörigen Gartenanlagen an der Schützenmattstrasse Die vier Villen und der dazugehörige Umschwung wie Vorplatzbereiche und Gärten sind in ihrer historischen Struktur und Substanz zu erhalten. D Schutz des bestehenden Grundmusters. Schlossbergüberbauung Brättligäu Der Übergang zum Freiraum am Schloss­ hang ist über das städtebauliche Grundmus­ ter geschützt. Die Struktur der Gebäude als Teil der Häuserzeilen ist beizubehalten und zu stärken. Die Substanz ist zu erhalten. E Die Einheit der Häusergruppe an der Schlossgasse, die den südlichen Eingang zur Altstadt bildet, ist zu bewahren. Häusergruppe Burghalde mit den zugehörigen Gärten Die Gebäude und Gärten mit den wertvollen Einzelelementen sind ihrer historischen Struktur und Substanz zu erhalten. F Die Einheit der Häusergruppe mit dem Zentrum Mieghaus (Haus Sonnenberg) ist zu bewahren. Häusergruppe um das Mieghaus (Haus Sonnenberg) mit den zugehörigen Gärten Die Gebäude und die Gärten sind in ihrer historischen Struktur mit den wertvollen Einzelelementen und der Substanz zu erhalten. H Die Gesamtanlage steht unter Denkmal­ schutz. Sämtliche bauliche Vorhaben sind frühzeitig mit der Stadtverwaltung und den kantonalen Fachstellen (Denkmalpflege, Archäologie usw.) zu besprechen. Gesamtanlage Schloss Lenzburg I Das Ensemble der Gebäude mit ihren zugehörigen Freiraumstrukturen um den Lindenplatz ist zu erhalten. Häusergruppe um den Lindenplatz mit den zugehörigen Gärten Die Gebäude, Vorplatzbereiche und die Gärten sind in ihrer historischen Struktur zu erhalten. Sie dürfen unter Wahrung des Gesamteindrucks erneuert werden. J Schutz der Villen inklusive Gartenanlagen. Vier Villen mit zugehörigen Gartenanlagen an der Angelrainstrasse Die vier Villen mit ihren Vorplatzbereichen und Gärten sind in ihrer historischen Struktur und Substanz zu erhalten. K Die Einheit der Häuserzeile ist zu bewahren. Reihenhäuser entlang dem Friedweg mit den zugehörigen Gärten. Die Gebäude, Vorplatzbereiche und die Gärten sind in ihrer historischen Struktur zu erhalten. Sie dürfen unter Wahrung des Gesamteindrucks als Ensemble erneuert werden. Bauliche Veränderungen dürfen die Wirkung des Ensembles nicht beein­ trächtigen und müssen sich unterordnen. L Schutz der Häusergruppe inklusive der parkähnlichen Freiräume. Häusergruppe östlich der Schützenmattstrasse Die Gebäude, Vorplatzbereiche und die Gärten sind in ihrer historischen Struktur, Substanz und in ihrem Erscheinungsbild zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.