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Art. 13 · 2.6 Weitere Zonen gemäss Art. 18 RPG

BZO Bau- und Nutzungsordnung, nachgeführte Version, Stand Dezember 2025 · S. 80 · Original-PDF

13 2.6 Weitere Zonen gemäss Art. 18 RPG §30 (bisher § 9 NO) Materialabbauzone

1Die Materialabbauzone dient dem Abbau von Ton und Mergelkies.

2In den Baugesuchen sind nebst dem vorgesehenen Materialabbau die notwendigen Bauten und Anlagen sowie die Rekultivierung auszuweisen. Baubewilligungen setzen die kantonale Zustimmung voraus.

3Gebiete, die noch nicht abgebaut werden oder die für die landwirtschaftliche Nutzung rekultiviert sind, unterstehen den Bestimmungen der Landwirtschaftszone. Das Abbaugebiet "Cheeslete" ist nach dessen Herrichtung gemäss Abs. 5 im ordentlichen Nutzungsplanungsverfahren einer der Nachnutzung entsprechenden Zone zuzuweisen.

4Bauten und Anlagen für den Betrieb des Materialabbaus sind nach den Vorschriften von Art. 24 RPG zulässig.

5Das Abbaugebiet "Cheeslete" ist nach erfolgtem Abbau für den Naturschutz und die Naherholung herzurichten.

6Die übrigen Abbaugebiete sind für die landwirtschaftliche Nutzung zu rekultivieren. Mindestens 10% sind für den Naturschutz zu gestalten.

7Im Rahmen des Abbau- und Rekultivierungsplans ist den Belangen der Amphibien Beachtung zu schenken. Insbesondere ist für die Sicherung und dauernde Erhaltung der Laichgewässer zu sorgen.

8Es gilt die Empfindlichkeitsstufe IV. §31 (bisher § 10 NO) Deponiezone

1Die Deponiezone umfasst das speziell zur Ablagerung von Abfällen bestimmte Gebiet auf dem Seckenberg.

2Es dürfen nur die nach den kantonalen Vorschriften zugelassenen Abfälle abgelagert werden.

3Nach erfolgter Auffüllung ist das Gebiet wieder der ursprünglichen Nutzung zuzuführen. § 32 (bisher § 12 NO, spätere Ergänzung)

1Die Spezialzone Golf dient der Nutzung und dem Betrieb einer Golfplatzanlage unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes. Spezialzone Golf

2Die Spezialzone Golf enthält einen Bereich für Infrastruktur in der unmittelbaren Umgebung des Hofgutes Suug. Dieser Bereich ist im Kulturlandplan symbolisch mit einer Kreissignatur aus der Landschaftsschutzzone ausgenommen.

3Der Bereich für Golfanlagen liegt in der Landschaftschutzzone. In ihm sind die für die Ausgestaltung notwendigen Terrainveränderungen sowie technisch notwendige Einrichtungen zugelassen. Der von der Landschaftsschutzzone überlagerte Bereich ist von Hochbauten und neuen Strassen freizuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.