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Art. 5 · Erschliessungsplanpflicht

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9 · Original-PDF

1Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungsplan gemäss § 17 BauG vorliegt. Erschliessungsplanpflicht 2.3 Weitere Planungsinstrumente

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.