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Art. 3 · Planungsgrundsätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 7 · Original-PDF

1Die Bau- und Nutzungsordnung dient Planungsgrundsätze

–der Beibehaltung und Verbesserung der hohen Standortattraktivität und der eigenen Identität

–einer angemessenen Bevölkerungsentwicklung

–der Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze

–der Erhaltung und Entwicklung der vielfältigen publikumsorientierten Nutzungen sowie der zusammengefassten öffentlichen Infrastruktur

–der qualitativen inneren Siedlungsentwicklung mit Abstimmung auf den Verkehr

–der Beibehaltung der vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft sowie des breiten Freizeit- und Erholungsangebotes.

2Jede raumwirksame Tätigkeit soll unter Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wald und Wasser erfolgen.

BNO Reinach, 26. Oktober 2016 1

3Die Planungsgrundsätze sind als massgebender Beurteilungsmassstab für alle raumwirksamen Tätigkeiten verbindlich, insbesondere bei der Erschliessungs- und Sondernutzungsplanung, beim Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge sowie im Bewilligungsverfahren. 2.2 Sondernutzungsplanung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.