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Art. 69 · Begrünung entlang der Strassen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 39 · Original-PDF

1Das Vorland zwischen strassenseitiger Fassadenflucht und Strassengrenze ist mit Grünflächen und Bäumen zu gestalten. Optische Aufweitungen des Strassenraumes für Zufahrten und Parkfelder sind möglichst klein zu halten. Begrünung entlang der Strassen

2Bei Gebäuden mit Erdgeschosswohnungen ist im Minimum die Hälfte des Vorlandes als Grünraum zu gestalten. Abstellplätze zählen nicht dazu, auch wenn sie begrünt werden.

3In speziellen Situationen sind Abweichungen möglich, namentlich dort, wo Vorgärten untypisch sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.