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Art. 70 · Siedlungsränder
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 39 · Original-PDF
1Die Gestaltung der Aussenräume am Siedlungsrand ist auf die angrenzende Landschaft abzustimmen. Stützmauern sind zu vermeiden. Wo solche nötig sind, sind sie auf das Notwendige zu beschränken und zu begrünen. Siedlungsränder BNO Gemeinde Menziken
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.