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Art. 48 · Parzellierung von Grundstücken

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF

1Die Parzellierung von überbauten Grundstücken oder von Grundstücken, für die eine baurechtliche Bewilligung erteilt wurde, bedarf der Zustimmung des Gemeinderates. Parzellierung von Grundstücken BNO Gemeinde Menziken

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5Bauvorschriften 5.1 Erschliessung, Bauvorgang

ZoneWG4WG3WG2W3W2
Erhöhung Az um15%15%15%15%15%
Erhöhung Fassadenhöhe und Gesamthöhe um max.2 m2 m--2 m--

Tabelle von S. 30 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.