← BZO Menziken · Inhaltsverzeichnis

Art. 45 · Abstand gegenüber dem Kulturland

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF

1Gegenüber dem Kulturland ist für Gebäude ein Abstand von mindestens 4 m einzuhalten. Bei Klein- und Anbauten sowie bei unterirdische Bauten und Unterniveaubauten darf der Abstand bis auf 2 m reduziert werden. Diese Abstände können weder aufgehoben noch reduziert werden. Abstand gegenüber dem Kulturland 4.4 Arealüberbauung

ZoneWG4WG3WG2W3W2
Erhöhung Az um15%15%15%15%15%
Erhöhung Fassadenhöhe und Gesamthöhe um max.2 m2 m--2 m--

Tabelle von S. 30 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.