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Art. 30 · Kulturobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 23 · Original-PDF
1Die im Bauzonen-/Kulturlandplan bezeichneten Kulturobjekte sind geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt werden und sind fachgerecht zu unterhalten. Kulturobjekte BNO Gemeinde Menziken
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.