Art. 31 · Naturobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF
1Die im Bauzonen- und Kulturlandplan bezeichneten Naturobjekte sind geschützt, dürfen nicht beseitigt werden und sind artgerecht zu unterhalten. Naturobjekte
–Gliederung der Landschaft
–Trittstein/ Vernetzungselement
–Windschutz
–vielfältiger Übergangsbereich Wald-Kulturland
–Artenreichtum - Struktur erhalten
–periodisch zurückschneiden und verjüngen
–im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf den Stock setzen
–teilweise Artenzusammensetzung verbessern Einzelbäume und Baumreihen 8. ... - Siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement - Pflege auf lange Lebensdauer
–freistehender Baum: bei natürlichem Abgang ersetzen Hochstamm-Obstbäume (Obstbaumgärten) 9. ... - Siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement
–Lebensraum für bedrohte Tierarten - abgehende Bäume wieder mit Hochstamm-Obstbäumen ersetzen
–Ergänzungspflanzungen sind erwünscht Geologische Objekte 7. ... - jegliche Reliefveränderung ist untersagt - Geologische Schutzobjekte (Findlinge) sind freizuhalten
–Überwuchern durch Gebüsch oder hohe Krautpflanzen ist durch periodisches Säubern zu verhindern Aussichtspunkte 10. ... Aussicht freihalten - keine aussichtsbehindernde Bauten und bleibende Pflanzungen
7Inventarnummern der Naturschutzzonen gemäss Naturschutzinventar der Gemeinde Menziken mit Stand 2013 BNO Gemeinde Menziken
23 3.6 Hochwasserschutz
| Naturobjekte | Be- zeich- nung im Plan *7 | Schutzziel | Bewirtschaftung und Unterhalt, Nutzungseinschränkungen |
|---|---|---|---|
| Hecken und Feldgehölze | 2. ... | - Brut- und Nah- rungsbiotop - Gliederung der Landschaft - Trittstein/ Vernet- zungselement - Windschutz - vielfältiger Über- gangsbereich Wald-Kulturland - Artenreichtum | - Struktur erhalten - periodisch zurückschneiden und verjüngen - im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf den Stock setzen - teilweise Artenzusammensetzung ver- bessern |
| Einzelbäume und Baum- reihen | 8. ... | - Siedlungs- und landschafts- prägendes Naturelement | - Pflege auf lange Lebensdauer - freistehender Baum: bei natürlichem Abgang ersetzen |
| Hochstamm-Obstbäume (Obstbaumgärten) | 9. ... | - Siedlungs- und landschafts- prägendes Naturelement - Lebensraum für bedrohte Tierar- ten | - abgehende Bäume wieder mit Hoch- stamm-Obstbäumen ersetzen - Ergänzungspflanzungen sind er- wünscht |
| Geologische Objekte | 7. ... | - jegliche Relief- veränderung ist untersagt | - Geologische Schutzobjekte (Findlinge) sind freizuhalten - Überwuchern durch Gebüsch oder hohe Krautpflanzen ist durch periodi- sches Säubern zu verhindern |
| Aussichtspunkte | 10. ... | Aussicht freihalten | - keine aussichtsbehindernde Bauten und bleibende Pflanzungen |
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