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Art. 31 · Naturobjekte

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 24 · Original-PDF

1Die im Bauzonen- und Kulturlandplan bezeichneten Naturobjekte sind geschützt, dürfen nicht beseitigt werden und sind artgerecht zu unterhalten. Naturobjekte

–Gliederung der Landschaft

–Trittstein/ Vernetzungselement

–Windschutz

–vielfältiger Übergangsbereich Wald-Kulturland

–Artenreichtum - Struktur erhalten

–periodisch zurückschneiden und verjüngen

–im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf den Stock setzen

–teilweise Artenzusammensetzung verbessern Einzelbäume und Baumreihen 8. ... - Siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement - Pflege auf lange Lebensdauer

–freistehender Baum: bei natürlichem Abgang ersetzen Hochstamm-Obstbäume (Obstbaumgärten) 9. ... - Siedlungs- und landschaftsprägendes Naturelement

–Lebensraum für bedrohte Tierarten - abgehende Bäume wieder mit Hochstamm-Obstbäumen ersetzen

–Ergänzungspflanzungen sind erwünscht Geologische Objekte 7. ... - jegliche Reliefveränderung ist untersagt - Geologische Schutzobjekte (Findlinge) sind freizuhalten

–Überwuchern durch Gebüsch oder hohe Krautpflanzen ist durch periodisches Säubern zu verhindern Aussichtspunkte 10. ... Aussicht freihalten - keine aussichtsbehindernde Bauten und bleibende Pflanzungen

7Inventarnummern der Naturschutzzonen gemäss Naturschutzinventar der Gemeinde Menziken mit Stand 2013 BNO Gemeinde Menziken

23 3.6 Hochwasserschutz

NaturobjekteBe- zeich- nung im Plan *7SchutzzielBewirtschaftung und Unterhalt, Nutzungseinschränkungen
Hecken und Feldgehölze2. ...- Brut- und Nah- rungsbiotop - Gliederung der Landschaft - Trittstein/ Vernet- zungselement - Windschutz - vielfältiger Über- gangsbereich Wald-Kulturland - Artenreichtum- Struktur erhalten - periodisch zurückschneiden und verjüngen - im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf den Stock setzen - teilweise Artenzusammensetzung ver- bessern
Einzelbäume und Baum- reihen8. ...- Siedlungs- und landschafts- prägendes Naturelement- Pflege auf lange Lebensdauer - freistehender Baum: bei natürlichem Abgang ersetzen
Hochstamm-Obstbäume (Obstbaumgärten)9. ...- Siedlungs- und landschafts- prägendes Naturelement - Lebensraum für bedrohte Tierar- ten- abgehende Bäume wieder mit Hoch- stamm-Obstbäumen ersetzen - Ergänzungspflanzungen sind er- wünscht
Geologische Objekte7. ...- jegliche Relief- veränderung ist untersagt- Geologische Schutzobjekte (Findlinge) sind freizuhalten - Überwuchern durch Gebüsch oder hohe Krautpflanzen ist durch periodi- sches Säubern zu verhindern
Aussichtspunkte10. ...Aussicht freihalten- keine aussichtsbehindernde Bauten und bleibende Pflanzungen

Tabelle von S. 24 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.