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Art. 7 · Hochhäuser

BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 7 · Original-PDF

7 1. Geltungsbereich 1.1 Geltungsbereich

§ 1

1Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Geltungsbereich

2Die Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.

1.2 Übergeordnetes Recht

§ 2

1Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts sowie hierzu ergangene Entscheide, bleiben vorbehalten. Übergeordnetes Recht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.