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Art. 45 · Kulturobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 45 · Original-PDF
45 Erlös ist für die Erstellung neuer oder die Aufwertung bestehender Spielplätze auf öffentlichem Grund zu verwenden.
4Bei grösseren Mehrfamilienhäusern (über acht Wohnungen) ist ein gedeckter Spielplatz oder ein Gemeinschaftsraum zu erstellen.
§ 62
1Für die getrennte Abfallentsorgung sind die nötigen Entsorgungsplätze vorAbfallanlagen zusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.