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Art. 43 · Naturobjekte

BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 43 · Original-PDF

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7Im Bahnhofareal wird die maximale Parkplatzzahl im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens, gestützt auf das Parkierungskonzept, festgelegt.

8Die durch die Zone Kunzareal erzeugte Verkehrsmenge darf die Dorfstrasse maximal mit 1'300 Fahrzeugen im Tagesdurchschnitt belasten. Die Beschränkung der Fahrtenzahl ist mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Grundbuchanmerkung zu Lasten der Parzellen in der Zone Kunzareal festzulegen. Für das Kunzareal ist im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens ein Parkierungskonzept zu erstellen sowie das Verfahren zur Messweise und zur Kontrolle der erzeugten Fahrtenzahlen festzulegen. Bei einer Überschreitung sind verbindliche Massnahmen vorzusehen. Öffentlich genutzte Parkplätze und Angestelltenparkplätze sind zu bewirtschaften.

9In der Zone Reisezentrum wird die Grösse der betriebsnotwendigen Abstellflächen für Personenwagen der Reisegäste durch den Gemeinderat festgelegt.

10In der Zone Campus und in der Zone Hallerbauten gilt die folgende Anzahl Pflichtparkplätze und es dürfen maximal die folgenden Anzahl Parkplätze in Prozenten des reduzierten Bedarfs gemäss VSS-Norm erstellt werden:

Parkplätze für Bewohner Beschäftigte Besucher, Kunden Pflichtparkplätze 70 % 30 % 50 % maximal zulässige Anzahl Parkplätze 100 % 75 % 75 %

§ 57

1Bei Mehrfamilienhäusern sind die Abstellplätze für die Bewohner unterirdisch oder im Gebäudevolumen anzuordnen. Anordnung Parkierung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.