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Art. 34 · Landwirtschaftszone

BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 34 · Original-PDF

34 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch § 39

1Die Naturschutzzone Wald dient der Erholung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. Naturschutzzone im Wald

2Die Bestände sind nach Möglichkeit auf natürliche Art zu verjüngen, wobei standortheimische Laubhölzer grundsätzlich zu erhalten und fördern sind. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen. Sämtliche Holzschläge auf kleinflächigem Waldeigentum (kleiner als 20 ha; betrifft v.a. Privatwald), sind durch den Revierförster vorgängig anzuzeichnen (§ 28 Verordnung zum Aargauer Waldgesetz).

3Soweit vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, sollen standortheimische Laubhölzer (je nach Standort auch Tanne, Föhre und Eibe) einen minimalen Anteil von mindesten 80 % und Exoten (z.B. Douglasie und Roteiche) einen maximalen Anteil von 5 % einnehmen. In seltenen Waldgesellschaften (gemäss "Die Waldstandorte des Kantons Aargau", Kp. 5.2) sind nur standortheimische Baumarten zu fördern.

4Für die folgenden Ausprägungen der Naturschutzzone Wald gelten zusätzliche Pflegemassnahmen bzw. Nutzungseinschränkungen: Ausprägung / Bezeichnung Schutzziele Pflegemassnahmen, Nutzungsbeschränkungen Bezeichnung in KLP Altholzinsel Prozessschutz Langfristiger Verzicht auf forstliche Nutzung P Naturwaldreservate Naturwaldgemässe Bestockung Naturwaldgemässe Bestockung Verjüngung ausschliesslich mit standortheimischen Baumarten, standortfremde Baumarten mittelfristig entfernen N Auslichtung Ringelnatter-Buchten Erhalt seltener und gefährdeter Arten, Waldgesellschaften sowie wertvoller Strukturen Periodische Mahd A Feucht- und Nassstandort Dem vernässten Standort angepasste Pflege und Bewirtschaftung W

§ 40

1Die Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert. Sie dient der Erhaltung und Aufwertung der weitgehend unverbauten und naturnahen Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart, sowie der Förderung der Artenvielfalt. Landschaftsschutzzone Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.