Art. 28 · Zone alte Spinnerei
BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 28 · Original-PDF
28 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch § 31
1Die Grünzone GR dient der Erholung, als Spiel- und Grünanlage, der Gliederung des Baugebiets sowie dem Umgebungsschutz. Sie ist von allen Bauten freizuhalten, die nicht dem Zweck der Zone entsprechen.
2Zulässig sind Spiel-, Aufenthalts- und Erholungseinrichtungen wie z. B. offene Sitzplätze, Veranden, Sitzbänke, ansprechend gestaltete Sichtschutzwände, sickerfähige Plattformen, Garteninstallationen, Spielgeräte und dgl. Einzelne Gebäude mit einer Grundfläche von 15 m2 und einer traufseitigen Fassadenhöhe von 3 m, welche zur Pflege und zum Unterhalt der Zone nötig sind, können bewilligt werden. Grünzone
3Im "Vorder Chilefeld" sind Familiengärten explizit erlaubt.
4Im „Geisseschache“ sind temporäre Sport- und Freizeitanlässe erlaubt. Der Gemeinderat erlässt in Absprache mit dem Stadtrat Brugg ein Reglement, welches bezüglich der Bewilligungspraxis von Anlässen den Lebensräumen der Tier- und Pflanzgemeinschaften dieses Gebietes und der angrenzenden Flussauen hohe Beachtung schenkt. Die Bewilligungen werden vom Stadtrat Brugg erteilt. Die vorhandenen Bauten dürfen unterhalten und erneuert werden.
5Die Flächen innerhalb des Wald- und Gewässerabstandes sind nach ökologischen Grundsätzen zu nutzen und zu pflegen. Die Bewirtschaftung hat überwiegend extensiv zu erfolgen.
§ 32
1Die Familiengartenzone FGZ dient der freizeitlichen gartenbaulichen Nutzung. Die Bewirtschaftung erfolgt nach ökologischen Kriterien und fördert die Biodiversität. Familiengartenzone
2Pro Pächter (Pachteinheit) ist ein Gartenhaus gestattet. Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten in einem Reglement. Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.