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Art. 27 · Zone Königsfelden

BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 27 · Original-PDF

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4Im östlichen Teilgebiet (gelb schraffiert) sind maximal drei Vollgeschosse zugelassen. Dabei hat die Baustruktur den Übergang von den Industriebauten in die umliegenden, unterschiedlich geprägten Areale zu unterstützen. Die Ausnützungsziffer beträgt für diesen Teilbereich maximal 0.6. Die Neubauten haben sich sehr gut in die städtebauliche und landschaftliche Situation einzufügen.

5Das Gesamtkonzept wird im Entwicklungsrichtplan dargestellt, der die Nutzung, die Zuweisung der Parkplätze zu den Nutzungen sowie die Darstellung der Anordnung von zusammenhängenden Grünflächen im Umfang von 15 % der Nettobaufläche enthält.

6Flachdächer sind zu begrünen. Gestützt auf den Entwicklungsrichtplan werden in einem Gestaltungsplan die zulässige Gesamtnutzung, die Anteile der einzelnen Nutzungsarten und die Anordnung der ökologischen Ausgleichsflächen festgelegt. Die Festlegungen berücksichtigen die Standortverträglichkeit der Nutzung, insbesondere hinsichtlich der Verkehrserschliessung (Kapazität, Immissionssituation, zulässige Parkplätze nach § 56 BNO), der Nachbarschaft zum Auenschutzgebiet, des Städtebaus und der Siedlungsökologie.

7Die maximale Gesamthöhe ist in einer Randzone von 15 m gegenüber der angrenzenden Wohnzonen W2 auf 11 m beschränkt. Für einzelne Gebäudeteile, die aus betriebstechnischen Gründen unerlässlich sind, kann der Gemeinderat in dieser Randzone eine maximale Gesamthöhe bis 15 m bewilligen, sofern dadurch keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke entstehen.

§ 30

1Die Freihaltezone FZ dient dem Schutz und der Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes und dem ökologischen Ausgleich. Sie ist von allen Hochbauten freizuhalten. Unterniveau- und unterirdische Bauten sind unter Berücksichtigung der erforderlichen Hochwasserschutzmassnahmen zulässig. Nicht störende Kleinbauten zur Nutzung und Pflege sind zugelassen. Freihaltezone

2Nutzung und Pflege haben nach ökologischen Grundsätzen zu erfolgen. Düngung, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln, Umbruch sowie Aufforstung sind nicht gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.