Art. 24 · Sondernutzungsplanung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 24 · Original-PDF
24 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch
5Die Zone Mitte OeBA-Mitte dient der Erstellung und dem Betrieb eines Busterminals mit den dazugehörigen Infrastrukturen.
6Die Zone Mülimatt OeBA-M ist für Sportbauten bestimmt. Die entsprechenden Sporthallen haben sich gut in die landschaftliche Situation und in die Topographie einzugliedern. Die Bauten dürfen die maximale Höhenkote von 353 m ü. M. nicht überragen.
7Innerhalb der Zone OeBA-M sind maximal 50 Parkplätze zugelassen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist von der Bauherrschaft mit einem Gesamtkonzept Parkierung/Erschliessung der gesamte Platzbedarf für alle Betriebsarten aufzuzeigen.
§ 25
1Die Zone Waffenplatz WP ist bestimmt für Bauten und Anlagen der Armee. Bei der Festlegung der Gesamthöhen ist auf das Stadt- und Landschaftsbild Zone Waffenplatz Rücksicht zu nehmen.
§ 26
1Die Zone Reisezentrum ZR dient der Entwicklung eines Reisezentrums mit städtebaulicher und urbaner Qualität mit klarem Nutzungsprofil. Das Trassee der römischen Wasserleitung ist im Gestaltungsplan mit Baulinien zu sichern.
2In der Zone Reisezentrum sind folgende Nutzungen, wenn sie in einem Zusammenhang mit dem Reisebetrieb stehen, zulässig: Dienstleistung, Gewerbe, Verkauf/Gastronomie, Freizeit, betriebsnotwendige Abstellflächen für PW und Wohnen. Wohnnutzungen sind unabhängig vom Reisezentrum möglich. Der Wohnanteil ist im Gestaltungsplan zu regeln. Zone Reisezentrum
3Einkaufszentren und Fachmärkte sind in der Zone Reisezentrum nicht zulässig.
4Die Überbauung hat eine hohe Architekturqualität aufzuweisen. Der Freiraumgestaltung ist besondere Beachtung zu schenken. Betriebsnotwendige Abstellflächen für PW der Reisegäste und sonstige Parkierungsanlagen sind nach ökologischen Grundsätzen zu gestalten.
5Im schraffierten Bereich ist die bestehende Baumallee zu schützen und zu erhalten. Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.