Art. 18 · Wohnzonen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Windisch · S. 18 · Original-PDF
18 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch § 15
1Die Zentrumszone Z dient der baulichen Erneuerung und zeitgemässen Entwicklung des Zentrums von Windisch zu einem Ort von hoher städtebaulicher und urbaner Qualität. Zentrumszone
2Zulässig sind Wohn- und Verkaufsnutzungen, mässig störende Nutzungen wie Läden, Gastronomie, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Bauten und Anlagen. Der minimale Wohnanteil beträgt 30 %.
3Für Neuüberbauungen und Umgestaltungen, welche das Quartierbild und die Quartierstruktur wesentlich verändern, sind Gestaltungspläne erforderlich.
§ 16
1Die Ortskerne Oberburg, Mittel- und Unterdorf sind in ihrem Gesamtbild und in ihrer geschlossenen Wirkung zu erhalten. Neubauten sollen durch StelKernzone lung, Gestaltung, Materialien und Bauvolumen die bauliche Struktur und die Freiraumbildung unterstützen und ergänzen.
2Zulässig sind Wohn- und Verkaufsnutzungen, Gastronomie und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Die Nutzung von Hofräumen durch Abstellplätze und sonstige Materialdepots ist auf das Minimum zu beschränken. Sie darf das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Verkaufsnutzungen dürfen eine Nettoladenfläche von maximal 300 m2 pro Betrieb aufweisen.
3Bauten dürfen nur gestützt auf ein unabhängiges Fachgutachten rückgebaut werden. Das Gutachten hat sich auch zu einer Unterschreitung des Strassenabstandes bei Ersatzbauten zu äussern.
4Der Gemeinderat gewährleistet die fachliche Beratung. Hierzu sind Bauvorhaben möglichst vor Beginn der Projektierung anzuzeigen.
§ 17
1Die Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3 und WA4 sind für gemischte Nutzungen bestimmt. Wohn- und Arbeitszonen
2Zulässig sind Wohn- und Verkaufsnutzungen, mässig störende Nutzungen wie Bildung, Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen, Kultur/Freizeit, Erholung, Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Windisch
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.