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Art. 35 · 1. Schützenswerte

BZO Baureglement Kirchberg BE · S. 34 · Original-PDF

und erhaltenswerte

Objekte der Sied-

lung, Baugruppen /

Ortsbildschutz-

gebiete

1Die Klassifizierung der im Bauinventar, im Anhang IV BR, im Zonenplan und im Schutzplan aufgeführten schützenswerten und erhaltenswerten Objekte der Siedlung ist behördenverbindlich. Für den Grundeigentümer rechtsverbindlich festgelegt wird die Klassifizierung im Rahmen nachfolgender einzelner Baubewilligungsverfahren.  Ein schützenswerter Bau ist besonders wertvoll und von architektonischer und/oder historischer Bedeutung. Dessen ungeschmälertes Weiterbestehen unter Einschluss der wesentlichen Einzelheit ist wichtig. Renovationen, Veränderungen oder Ergänzungen bedürfen besonders sorgfältiger Abklärungen unter Einbezug fachlicher Beratung.  Ein erhaltenswerter Bau ist von architektonischer Qualität. Er soll erhalten und gepflegt werden. Veränderungen, die sich einordnen, und Erweiterungen, die auf den bestehenden Bau Rücksicht nehmen, sind denkbar. Sollte sich eine Erhaltung als unverhältnismässig erweisen, so muss ein allfälliger Ersatz in Bezug auf Stellung, Volumen, Gestaltung und Qualität sorgfältig geprüft werden. 30

Die im Bauinventar im Anhang IV BR, im Zonenplan und Schutzplan aufgeführten Baugruppen/Ortsbildschutzgebiete sind grundeigentümerverbindlich und zeichnen sich durch einen räumlichen oder historischen Zusammenhang aus. In Baugruppen/Ortsbildschutzgebieten werden Objekte zusammengefasst, deren Wert in ihrer Wirkung in der Gruppe liegt. Gestalterische Veränderungen innerhalb der Baugruppen / Ortsbildschutzgebiete dürfen die Gesamtwirkung innerhalb der Baugruppe/des Ortsbildschutzgebietes nicht stören und haben sich dem Charakter des Bestehenden unterzuordnen. Bauliche Massnahmen sind bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Dach, Aussenräume, Materialisierung, Farbgebung) besonders sorgfältig in das Ortsbild einzufügen. Betreffen Planungen und bauliche Massnahmen schützenswerte Objekte der Siedlung, oder erhaltenswerte Objekte der Siedlung, die in einer Baugruppe/einem Ortsbildschutzgebiet des Bauinventars liegen (K-Objekte), zieht die Baukommission die kantonale Denkmalpflege bei. Eine Voranfrage wird empfohlen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.