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Art. 75 · Grünflächenziffer

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 32 · Original-PDF

1 Der Stadtrat entscheidet über die Zulässigkeit der Übertragung der Grünflächenziffer unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen sowie der Erschliessungs- und Immissionsverhältnisse sowie einer ausgewogenen Nutzungsdurchmischung. 2 Die übertragene Grünflächenziffer ist mittels Grunddienstbarkeitsvertrag zu sichern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.