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Art. 67 · Reklamen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 31 · Original-PDF

Der Einwohnerrat erlässt für die Bewilligung von Aussenwerbungen wie Plakaten, Firmenanschriften und dergleichen ein Reglement.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.