← BZO Brugg · Inhaltsverzeichnis
Art. 67 · Reklamen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 31 · Original-PDF
Der Einwohnerrat erlässt für die Bewilligung von Aussenwerbungen wie Plakaten, Firmenanschriften und dergleichen ein Reglement.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.