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Art. 60 · Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 29 · Original-PDF
Für Zweiradfahrzeuge sind an zweckmässigen Lagen genügend, möglichst gedeckte Abstellplätze bereitzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.