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Art. 59 · Autoarme und autofreie Nutzungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 29 · Original-PDF

1 In den Zonen B, C und D ist für Bewohner und Beschäftigte eine Unterschreitung des Minimalbedarfs gemäss § 57 Abs. 5 BNO möglich.Fehler! Textmarke nicht definiert. 2 Bewilligungsvoraussetzungen für autoarme und autofreie Nutzungen sind: - ein Mobilitätskonzept zur dauerhaften Reduktion des motorisierten Individualverkehrs - ein periodisches Controlling der Umsetzung des Mobilitätskonzepts zu Handen der Bewilligungsbehörde - die rechtliche Sicherstellung des Mobilitätskonzepts durch entsprechende Verträge und Eintragungen im Grundbuch. 3 Wird das Mobilitätskonzept bei Ausübung der Nutzung nicht eingehalten, verfügt der Stadtrat entweder die Pflicht zur Erstellung zusätzlicher Parkfelder gemäss § 57 Abs. 5 BNO oder die Leistung einer Ersatzabgabe.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.