← BZO Brugg · Inhaltsverzeichnis

Art. 42 · Auenschutzpark

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 22 · Original-PDF

1 Die Schutzzone Auenschutzpark dient der Erhaltung und Förderung der auentypischen Pflanzenund Tierwelt sowie ihrer ökologischen Voraussetzungen. Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 21 2 Durch die Lenkung der verschiedenen Nutzungen, insbesondere der extensiven Erholung, und durch Gestaltungsmassnahmen sind die Lebensbedingungen für gefährdete Tier- und Pflanzengemeinschaften der Flussauen zu verbessern. 3 Die verschiedenen Nutzungsinteressen von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Erholung und Militär sind aufeinander abzustimmen und haben mit dem Schutzziel in Einklang zu stehen. 4 Bauten und Anlagen richten sich nach Art. 24 RPG. Bei der Standortwahl und der Gestaltung ist insbesondere die landschaftliche Empfindlichkeit des Areals einzubeziehen. Terrainveränderungen für Renaturierungsmassnahmen können bewilligt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.