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Art. 41 · Landschaftsschutzzone Altenburg-Unterhag

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 22 · Original-PDF

1 Die Landschaftsschutzzone Altenburg-Unterhag zeichnet sich durch ihre Vielgestaltigkeit von unterschiedlich bewirtschafteten Flächen, Hecken, Gärten und einem wertvollen Baumbestand (hochstämmige Obstbäume) aus. 2 Der heutige Bestand ist zu erhalten und zu stärken. Die offenen Flächen sind als Wiesland zu bewirtschaften. Vorhandene Bäume sind zu pflegen. Für abgehende Bäume ist an geeigneten Standorten Ersatz zu schaffen. Für die Pflege von Hochstammobstbäumen sowie Ersatz- und Neupflanzungen kann die Stadt Fördermittel zur Verfügung stellen. Die vorhandenen Wasserflächen sind zu pflegen und zu renaturieren. Das Bord entlang der Bauzonengrenze ist - sofern nicht bereits als Naturschutzzone Magerwiese ausgeschieden - durch entsprechende Pflege als Trockenstandort zu gestalten. 3 Den bestehenden Schrebergärten ist der Weiterbestand gesichert, sofern sie mit Rücksicht auf die Landschaftsschutzzone bewirtschaftet und unterhalten werden. Sie dürfen nicht intensiver genutzt werden, als die in der gleichen Zone liegende Landwirtschaftsfläche. Gartenhäuschen und Geräteschuppen sind nicht zugelassen. 4 Im Bereich des Eingangs zur Freibad-Anlage ist die Erstellung von Ausweichparkplätzen gestattet. Hartbeläge sind nicht gestattet. Bestehende Bäume sind zu belassen und durch Neupflanzungen zu ergänzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.