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Art. 40 · Schutzzone Aareschlucht
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 22 · Original-PDF
Die Schutzzone Aareschlucht hat den Zweck, die Aareschlucht als schönste erhaltene Schlucht eines grossen Flusses in der Schweiz und als historisch bedeutsamen Flussübergang zu erhalten. Bauten und Terrainveränderungen sind nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.