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Art. 29 · Zone unter Viadukt

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 16 · Original-PDF

1 Die Zone unter dem Viadukt ist für Klein- und Anbauten bestimmt. Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 15 2 Wohn- und Gewerbebauten mit lärmempfindlichen Nutzungen sowie offene, gewerblich genutzte Lagerflächen sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.