← BZO Brugg · Inhaltsverzeichnis

Art. 2 · Übergeordnetes Recht

BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 6 · Original-PDF

Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts sowie hierzu ergangene Entscheide, bleiben vorbehalten.

II. Raumplanung A. Allgemeine Nutzungsplanung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.